Keine Entfernung von Wespennestern durch die Feuerwehr

Gerade in den Sommermonaten erreichen uns häufig Anfragen, ob die Feuerwehr Wespennester entfernen kann.

Das Entfernen von Wespennestern ist nicht Aufgabe der Feuerwehr!

Da Wespen, wie auch viele andere Insekten, unter Naturschutz stehen ist eine Vernichtung nur ausnahmsweise zulässig. In der Regel sollten Wespen umgesiedelt werden. Zuständig sind hier professionelle Schädlingsbekämpfer.

Sollten Sie sich von einem Wespennest gestört oder gar bedroht fühlen, wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises unter Telefon 0 26 02 / 124 213.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.nabu.de